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Neues Gesetz zur Makler-Provision: Was ändert sich für Sie?

Am 23.12.2020 tritt ein Gesetz in Kraft, welches Anfang des Jahres beschlossen wurde. Das Gesetz über die "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" soll beim Verkauf von Immobilien an Privatpersonen die ungleichmäßigen Regelungen der einzelnen Bundesländer endlich einheitlich gestalten. Doch was verändert sich für Sie, wenn Sie unsere Leistungen auf Sylt in Anspruch nehmen? Wir stellen Ihnen das neue Gesetz vor und zeigen, womit Sie in Zukunft rechnen dürfen.

Neues Gesetz und dennoch keine Änderungen?

Für uns hier in Schleswig-Holstein ändert sich durch das neue Maklergesetz erst einmal wenig. Verkäufer und Käufer tragen die Kosten für den Makler nun gleichberechtigt bzw. der Käufer soll nicht mehr den höheren Anteil der Provision allein tragen müssen.

Dies war bei uns bereits früher der Fall und wird auch aktuell so gehandhabt. Warum war also ein neues Gesetz notwendig? Die Regelung über die Maklerprovision war von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So mussten und müssen aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und in anderen Bundesländern die Käufer die gesamten Maklerkosten tragen.

In anderen Bundesländern wurde das sogenannte Bestellerprinzip für die Vermietung auch auf den Verkauf angewendet, bei dem derjenige die Kosten tragen muss, welcher den Makler beauftragt. Das ist weder fair noch vergleichbar, sodass der Bund mit dem neuen Gesetz nachgeregelt hat. Es gibt ab dem 23.12.2020 eine bundeseinheitliche Rechtslage, bei der die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.

Neue Optionen auch hier auf Sylt

Eine mögliche Ausnahme sieht das neue Gesetz allerdings vor. Denn Verkäufer können freiwillig die gesamten Kosten übernehmen und somit die Käufer entlasten. Doch warum sollte man so etwas tun? Unter anderem kann die eigene Immobilie somit ohne zusätzliche Kosten für den Käufer angeboten werden. Besonders an stark umkämpften Immobilienmärkten, wie unter anderem hier auf Sylt, kann somit ein Anreiz für potenzielle Immobilienkäufer geschaffen werden. Ob eine solche Lösung allerdings immer sinnvoll und zielführend ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie persönlich in diesen Fragen und zeigen Ihnen die verschiedenen Vor- und Nachteile auf. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft weiterhin für Sie tätig zu sein und unsere Leistungen nun nach bundeseinheitlichen Standards anbieten zu können.

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